Symbol zur Kennzeichnung von Produkten, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind und aus unbeschichtetem Aluminium bestehen
In Ermangelung harmonisierter europäischer Rechtsvorschriften für Metalle, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, und in Fällen, wo es keine nationalen Rechtsvorschriften gibt (wie z.B. in Italien das DM 76 vom 18. April 2007), kann die Resolution der Europarats CM/Res(2013)9 „Metalle und Legierungen, die in Materialien und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt verwendet werden" als Referenz für die Einhaltung der Anforderungen der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 dienen.
Der Europarat hat in seiner Resolution die folgenden Empfehlungen zur Kennzeichnung formuliert:
- „Die Lagerung von sauren (z.B. Fruchtsäften), alkalischen (z.B. Laugenteigprodukten) oder salzigen, flüssigen Lebensmitteln in unbeschichteten Aluminiumbehältern sollte zur Minimierung der Freisetzung begrenzt sein.
- Der Hersteller sollte für die Nutzer eine spezifische Kennzeichnung von unbeschichtetem Aluminium vorsehen. Bei Einzelhandelsverpackungen müssen die Anbieter sicherstellen, dass diese mit entsprechenden Informationen für den Endverbraucher gekennzeichnet sind. Beispiele solcher Kennzeichnungen könnten sein: „Benutzerhinweise: Verwenden Sie diesen Behälter nicht zur Lagerung und Verarbeitung von sauren, alkalischen oder salzigen Lebensmitteln" oder „Gebrauch nur zur Lagerung von Lebensmitteln im Kühlschrank".
- Hersteller von unbeschichteten Aluminiumbehältern sollten Leitlinien für die Verwendung ihres Produkts in Zusammenhang mit stark sauren, alkalischen oder salzigen Lebensmitteln zur Verfügung stellen."
Derzeit hängt die Kennzeichnung von unbeschichteten, für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmten Aluminiumprodukten stark von der Marke oder dem Eigentümer der Eigenmarke ab und ist in Europa und darüber hinaus sehr uneinheitlich.
Daher haben die in der European Aluminium Foil Association (EAFA) organisierten Hersteller von Aluminium-Haushaltsfolien und Aluminiumfolienbehältern beschlossen, die Kennzeichnung wie in diesen Empfehlungen beschrieben zu harmonisieren. Die Ziele einer weitverbreiteten, harmonisierten Kennzeichnung sind:
- Treffende und einheitliche Informationen über die sichere Verwendung unbeschichteter Aluminiumprodukte in Kontakt mit Lebensmitteln.
- Akzeptanz durch den Endverbraucher, indem die Kennzeichnung einfach ist und den Verbraucher nicht verängstigt.
- Die Möglichkeit, eine Verpackung Mehrsprachig zu gestalten.
Hier können Sie die Richtlinien und die Grafikdateien herunterladen (Richtlinien nur in englischer Sprache verfügbar):