Das Bundesinstitut zur Risikobewertung (BfR) hat eine Pressemitteilung sowie ein Positionspapier zur Freisetzung von Aluminium aus unbeschichteten Aluminium-Menüschalen bei Anwendung des Cook-&-Chill-Verfahrens mit säurehaltigen Lebensmitteln bei der Gemeinschaftsverpflegung (hauptsächlich in Deutschland) herausgegeben. Untersucht wurden die Prozessschritte Heißabfüllung, Schnellabkühlen, Kühllagern für die Dauer von drei Tagen, Wiedererhitzen sowie Warmhalten bei über 65° C für über 2 Stunden.
Analysiert wurden die Prüflebensmittel Sauerkrautsaft, Apfelmus (verdünnt) und passierte Tomaten. Die Messungen ergaben, dass der Aluminiumfreisetzungsgrenzwert des Europarates in Höhe von 5 mg Aluminium pro Kilogramm bei allen drei Lebensmitteln überschritten wurde. Die Freisetzung von Aluminium fand hauptsächlich in der abschließenden Warmhaltephase bei hohen Temperaturen statt.
Den Messergebnissen ist zu entnehmen, dass ein Erwachsener bei einem täglichen Verzehr von ca. 200 g an säurehaltigen Lebensmitteln ca. 0,5 mg Aluminium/kg Körpergewicht in einer Woche zusätzlich aufnehmen würde. Laut dem BfR ist dadurch die Wahrscheinlichkeit, dass die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) definierte tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge von 1 mg Aluminium je Kilogramm Körpergewicht (TWI) überschritten wird, deutlich erhöht. Die Behörde weist darauf hin, dass diese Überschreitung zwar nicht notwendigerweise eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit sich bringen muss. Allerdings verringern sich die Sicherheitsabstände, die bei der Ableitung des TWI-Wertes angewandt wurden. Daher ist eine Minimierung dieses zusätzlichen Beitrags anzustreben.
Bewertung der BfR-Studie durch den unabhängigen Wissenschaftler Dr. Ulrich Nehring, Geschäftsführer des unabhängigen Institut Nehring und Mitglied der Ad-hoc Arbeitsgruppe „Metalle und Legierungen in Kontakt mit Lebensmitteln“ des Europarates:
Video Interview Fragen und Antworten
Allgemeine Vorteile von Aluminiumfolienbehältern finden Sie hier.